
Was ist, wenn Covid das Unerwartete ist? Hier ist die Reiserichtlinie für einen verlängerten Aufenthalt oder eine alternative Rückkehr.
Ja, es kommt vor, dass Sie sich im Urlaub, während Ihres Erholungsaufenthalts, mit Covid anstecken. Was ist in solchen Fällen zu tun? Wenn Sie die optionale Police des Geschützten Reisepakets abgeschlossen haben, die die Rückkehr zum Wohnort und die Verlängerung des Aufenthalts aufgrund von Covid 19 abdeckt, können Sie auf wertvolle Hilfe bei der Lösung Ihrer logistischen Probleme zählen.
Zwei gültige Optionen im Falle von Covid im Urlaub
Bei der Ausarbeitung der maßgeschneiderten Reiseversicherung für unsere Barbarhouse-Kunden in Absprache mit UnipolSai konnten wir es nicht versäumen, eineCovid-Notfalloption einzuschließen, die sich nicht auf die medizinische Versorgung beschränkt, sondern auch den logistischen Aspekt abdeckt. Eine wertvolle Hilfe im Falle einer Reiseunterbrechung oder einer 24-stündigen Isolierung zu Hause.
Rückkehr zum Wohnsitz
Wenn der versicherte Reisende aufgrund von Einschränkungen, die von Covid19 abhängen, mit einem anderen als dem im Vertrag vorgesehenen Verkehrsmittel zu seinem Wohnsitz zurückkehren muss, stellt die Einsatzzentrale ein alternatives Verkehrsmittel zu den vollen Kosten der Einrichtung sicher.
Der Höchstbetrag für das Reiseticket mit einem alternativen Verkehrsmittel, das für die Rückreise zum Wohnsitz zur Verfügung gestellt wird, beträgt 1.500,00 ? pro versicherte Person. Die Garantie wird ausschließlich für einen Flug oder eine Bahnfahrt in der Economy-Klasse gewährt.
Verlängerung des Aufenthalts
Die optionale Police bietet auch Versicherungsschutz für den Fall, dass dem versicherten Reisenden von Covid 19 Beschränkungen auferlegt werden, die ihn dazu zwingen, seinen Aufenthalt in der Unterkunft über das im Reisevertrag festgelegte Datum hinaus zu verlängern.
Konkret erstattet der Veranstalter die eventuellen Kosten für den Aufenthalt aufgrund dieser Verlängerung bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 Euro pro Tag und für eine Dauer von höchstens 15 Tagen.
Für die Einzelheiten der fakultativen und zusätzlichen Police klicken Sie hier