
Ihre Reiseversicherung bei Barbarhouse und UnipolSai deckt die Haftpflicht aller versicherten Reisenden ab.
Für den Urlaub wünscht man sich nur das Beste: Spaß, Entdeckung, Entspannung. Aber ein unerwartetes Ereignis sollte immer einkalkuliert werden. Deshalb können Sie, wenn Sie unsere Agentur Barbarhouse für Ihren Urlaub gewählt haben, die speziell für unsere Kunden geschaffene Versicherungspolice abschließen, die die Haftpflicht der Versicherten während der Reise garantiert.
Mit der Versicherungspolice Viaggi Protetto sind Sie auch während Ihrer Reise abgesichert. Die Entschädigung deckt alle Schäden, die unbeabsichtigt an Dritten, Sachen und Personen verursacht werden.
Die Haftpflichtversicherung für Reisende, das bietet sie
Kann ein Unfall Ihren Urlaub ruinieren und mehr? Wenn Sie die Police Viaggi Protetto von Barbarhouse und UnipolSai abgeschlossen haben, haben Sie eine freundliche Hand, die Ihnen hilft. Die Haftpflichtversicherung für Reisende sieht vor, dass die Gesellschaft verpflichtet ist, den Versicherten von der Zahlung von Schadenersatz für Schäden freizustellen, für die sie zivilrechtlich haftbar ist.
Diese gesetzlich vorgesehene Haftpflicht betrifft die Entschädigung von Kapital, Zinsen und Kosten für Schäden, die Dritten unfreiwillig zugefügt werden, für Tod, Personen- oder Sachschäden infolge eines unfallbedingten Ereignisses, das sich während einer Reise im Privatleben des Versicherten ereignet hat.
Höchstgrenzen für die Haftpflicht des Reisenden
Bei Abschluss der Reiseversicherung unserer Agentur wird die Haftpflicht des Reisenden bis zu einem Höchstbetrag von 15.000,00 Euro pro Ereignis für die gesamte Dauer der Reise garantiert.
Die in der Viaggi Protetto-Police festgelegte Höchstsumme bleibt für den Schaden, auf den sich der Anspruch bezieht, gleich, auch im Falle einer Mitverantwortung mehrerer versicherter Personen.
Territoriale Ausdehnung der Police
Die Haftpflichtentschädigung des Versicherten gilt für alle Länder. Ausgeschlossen sind jedoch Klagen gegen den Versicherten in Kanada und in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Reisehaftpflicht: welche Ausschlüsse gibt es?
Nicht alle Schäden, die Dritten zugefügt werden, sind durch die Reisehaftpflichtversicherung gedeckt. Wie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unterschrieben, sinddie folgenden Schäden von der Garantie ausgeschlossen :
- die sich aus der Ausübung beruflicher Tätigkeiten ergeben
- die sich aus der Ausübung der Jagd ergeben;
- aus jeglicher Art von Schäden, die Familienmitgliedern oder Mitreisenden zugefügt werden;
- aus Diebstahl, Brand, Explosion und Bersten;
- durch Verschmutzung und/oder Verseuchung, gleich welcher Art;
- aus dem Eigentum, dem Besitz oder der Nutzung eines Kraftfahrzeugs;
- an Sachen, die sich in der Sendung oder im Gewahrsam befinden;
- aus der Unterbrechung oder Aussetzung von beruflichen, gewerblichen, industriellen, landwirtschaftlichen oder Dienstleistungsaktivitäten;
- aus dem Eigentum, dem Besitz oder der Nutzung - außer als Passagier - von Flugzeugen, Fahrzeugen, Wohnmobilen, Wohnwagen, Booten und nicht motorisierten Schiffen mit einer Länge von mehr als 7,50 m;
- die für alle Garantien und die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthaltenen Garantien gelten."
Rechtsstreitigkeiten und Widerstandskosten
Die Gesellschaft übernimmt im Namen des versicherten Reisenden die Führung von Rechtsstreitigkeiten, solange sie ein Interesse daran hat, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, sowohl zivil- als auch strafrechtlich.
Erforderlichenfalls ernennt die Gesellschaft Anwälte oder Sachverständige und macht von allen Rechten oder Klagen des Versicherten Gebrauch, der verpflichtet ist, mitzuwirken, um die Führung von Rechtsstreitigkeiten zu ermöglichen, und persönlich vor Gericht zu erscheinen, wenn dies im Rahmen des Verfahrens erforderlich ist. Die Gesellschaft hat das Recht, den Versicherten für jeden Schaden in Regress zu nehmen, der sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen ergibt.
Die Gesellschaft trägt die Kosten, die ihr bei der Abwehr der gegen den versicherten Reisenden erhobenen Klage entstanden sind : Der Höchstbetrag der Kosten beläuft sich auf ein Viertel des in der Police festgelegten Höchstbetrags für den Schaden, auf den sich der Anspruch bezieht. Übersteigt der dem Geschädigten zustehende Betrag die Entschädigungsgrenze, werden die Kosten zwischen der Gesellschaft und dem Versicherten im Verhältnis ihrer jeweiligen Interessen aufgeteilt.
Die Gesellschaft entschädigt den Versicherten nicht für die Kosten von Anwälten oder Technikern, die nicht von der Gesellschaft beauftragt wurden, und haftet auch nicht für Bußgelder oder Strafen sowie für die Kosten der Strafjustiz.
Selbstbeteiligung/Selbstbehalt
Für Sach- und Tierschäden wird der Versicherungsschutz für jeden Schadensfall unter Anwendung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 10 % des zu ersetzenden Schadens, mindestens jedoch 100,00 ?, gewährt.
Bestimmungen und Beschränkungen
Die Haftpflichtversicherung für Reisende im Rahmen der Police "Geschützte Reisen" wird auf der Grundlage des zweiten Risikos in Bezug auf andere Haftpflichtversicherungen gewährt, die dasselbe Risiko garantieren.
Was ist im Schadensfall zu tun?
Im Schadensfall muss der bei Viaggi Protetto by Barbarhouse und UnipolSai versicherte Reisendeinnerhalb von 3 Tagen, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, eine schriftliche Anzeige erst atten. Die Meldung ist zu richten an: UnipolSai Assicurazioni S.p.A. - Ufficio Sinistri Turismo - Via della Unione Europea, 3/B - 20097 San Donato Milanese (MI).
Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, der Gesellschaft unverzüglich jede Form von Anordnungen, Mandaten, Vorladungen oder anderen rechtlichen Dokumenten, die er im Zusammenhang mit einem Schadensfall erhalten hat, an die folgende Adresse zu senden UnipolSai Assicurazioni S.p.A. - Schadensbüro Tourismus - C.P. 78 - 20097 San Donato Milanese (MI).
Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann den teilweisen oder vollständigen Verlust des Anspruchs auf Entschädigung zur Folge haben. Gemäß den Bestimmungen des Artikels 1915 des Zivilgesetzbuches darf der versicherte Reisende ohne vorherige Zustimmung der Gesellschaft weder seine eigene Verantwortung anerkennen noch Vergleiche jeglicher Art schließen.