Ihr Gepäck reist geschützt

Il tuo bagaglio viaggia protetto

Diebstahl, Zerstörung oder Verlust von Gepäck gehören zu den Garantien von Viaggi Protetto, der Police von Barbarhouse

Die Gepäckgarantie der Versicherung Viaggi Protetto entschädigt Sie bei Diebstahl, Raub, Überfall oder Brand Ihres Gepäcks, aber auch bei Nichtzustellung oder Beschädigung durch den Beförderer. Wie können Sie sich abmelden?

Diebstahl, Verlust und Zerstörung des Gepäcks während der Reise: durch die Police gedeckt

Es kann passieren, und wenn es passiert, ist man immer ein wenig verärgert, weil man Wertsachen, persönliche Gegenstände, Erinnerungen verliert. Das Gepäck ist nicht nur ein Koffer: Es ist Ihr Begleiter auf Abenteuern, und ein unerwartetes Ereignis wie sein Verlust oder seine Zerstörung kann wirklich einen schlechten Beigeschmack hinterlassen.

Die Viaggi Protetto-Police kann zwar nicht zaubern, aber sie kann den finanziellen Schaden mildern. Das Unternehmen erstattet Schäden durch Diebstahl, Raub, Überfall und Brand von Gepäckstücken, die bis zu einer Summe von 750 EUR versichert sind, einschließlich Kleidung und getragener Gegenstände. Die Versicherung deckt auch die Nichtzustellung oder Beschädigung von Gepäckstücken durch den Beförderer ab, dem das Gepäck zugestellt wurde.

Bestimmungen und Einschränkungen

Im Rahmen der Reisegepäckgarantie wird Ihnen eineEntschädigung auf der Grundlage des Handelswerts gezahlt. Der ideelle Wert bleibt unberücksichtigt. Die Erstattung ist auf einen Betrag von 100,00 EUR für den Ersatz von Ausweispapieren begrenzt.

Die Entschädigung beträgt 50 % der Versicherungssumme für folgende Gegenstände: Schmuck, Wertsachen, Uhren, Pelze und andere Wertsachen; Foto-, Film-, Rundfunk- und elektronische Geräte. Bitte beachten Sie: Für diese Gegenstände gilt die Garantie nicht, wenn das Gepäck, in dem sie sich befinden, an Transportunternehmen übergeben wurde.

Darüber hinaus ist die Erstattung auf 50 % der Versicherungssumme für jeden einzelnen Gegenstand begrenzt: Foto- und Filmausrüstungen (Objektive, Filter, Blitzgeräte, Batterien usw.), Computer und deren Zubehör sowie tragbare Telefone und deren Zubehör gelten als ein einziger Gegenstand.

Im Auto, Wohnmobil, Wohnwagen, Motorrad oder einem anderen Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände sind nur versichert, wenn sie im verschlossenen, von außen nicht einsehbaren Kofferraum aufbewahrt werden und das Fahrzeug auf einem gebührenpflichtigen, gesicherten Parkplatz abgestellt ist.

Bei Beschädigung oder Nichtrückgabe des Gepäcks erfolgt die Entschädigung nach dem verantwortlichen Beförderer, und zwar anteilig und nur dann, wenn die erhaltene Entschädigung nicht den vollen Betrag des Schadens deckt.

Grundbedürfnisse

Bei Verspätung (mehr als 12 Stunden) oder Nichtauslieferung des Gepäcks durch den Beförderer erstattet Ihnen die Gesellschaft dank Ihrer Police Protected Journeys bis zu einer Versicherungssumme von 100,00 Euro alle entstandenen und belegten Kosten für notwendige Einkäufe vor Beendigung Ihrer Reise.

Überschuss

Von der Höhe des zu ersetzenden Schadens wird der Selbstbehalt von 50,00 Euro abgezogen. Er gilt nicht für Entschädigungen, die zusätzlich zu der vom Beförderer gezahlten Entschädigung fällig werden.

Was ist im Schadensfall zu tun?

Im Falle einer Beschädigung oder eines Verlusts des Gepäcks müssen Sie der Gesellschaft den Schaden innerhalb von 15 Tagen nach Ihrer Rückkehr auf eine der folgenden Arten melden:

  • Schreiben Sie eine E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse sinistriturismo[@]unipolsai.it;
  • rufen Sie die gebührenfreie Nummer 800406858 an, die von Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.30 Uhr und am Samstag von 8.00 bis 14.00 Uhr gilt;
  • senden Sie Ihren Antrag an: UnipolSai Assicurazioni S.p.A. - Ufficio Sinistri Turismo - C.P. 78 - 20097 - San Donato Milanese (MI)

Wenn Sie sich dafür entscheiden, den Antrag in Papierform einzureichen, müssen Sie sicherstellen, dass der Antrag vollständig ist und die folgenden Dokumente im Original enthält:

  • Name, Vorname, Anschrift, Steuernummer, Identifikationsdaten der Karte "Viaggi Protetto", IBAN-Code;
  • ausführliche Beschreibung der Umstände, unter denen der Schaden entstanden ist;
  • Beschreibung, Wert, Kaufdatum der verlorenen oder beschädigten Gegenstände, Kostenvoranschlag für die Reparatur oder Erklärung über die Nichtreparierbarkeit;
  • bei Gepäck, das dem Luftfahrtunternehmen anvertraut wurde, eine Kopie der Verlust- oder Schadensanzeige (RIB oder PIR, ausgestellt vom Fundbüro des Flughafens) und eine Kopie der Schadensanzeige, die innerhalb der gesetzlichen Fristen an das Luftfahrtunternehmen geschickt wurde, sowie gegebenenfalls die Antwort des Luftfahrtunternehmens.

Reagiert das Luftfahrtunternehmen nicht innerhalb von 90 Tagen nach Absendung des Anspruchsschreibens, können Sie die Gesellschaft über das Ausbleiben einer Antwort informieren. In diesem Fall wird die Gesellschaft die geschuldete Entschädigung gemäß den Bedingungen der Police und unter Berücksichtigung des vertraglichen Selbstbehalts von 50,00 Euro begleichen. Die Gesellschaft behält sich das Recht auf einen Forderungsübergang gegenüber dem Transportunternehmen vor.

Schließlich ist er verpflichtet, der Gesellschaft alle weiteren Beträge mitzuteilen, die er von anderen als Entschädigung für denselben Schaden erhalten hat, und der Gesellschaft alle nicht vertraglich geschuldeten Beträge unverzüglich zurückzuzahlen;

  • bei Gepäck, das dem See- oder Landtransportunternehmen oder dem Hotelier anvertraut wurde, ist eine Kopie der Schadensanzeige, die vom Transportunternehmen oder Hotelier gegengezeichnet wurde, sowie deren Antwort erforderlich
  • bei nicht ausgeliefertem Gepäck eine Kopie der Reklamation bei der Behörde des Ortes, an dem sich der Vorfall ereignet hat, und eine Kopie der schriftlichen Reklamation bei einer verantwortlichen Partei (Hotel, Restaurant, Garage) sowie deren Antwort;
  • bei wesentlichen Einkäufen sind Quittungen vorzulegen, aus denen der Preis und die Art der gekauften Waren hervorgehen.

Zusätzliche Verpflichtungen für die Versicherten von Viaggi Protetto

Als Abonnent der Police Viaggi Protetto, die in Absprache mit der Versicherungsagentur UnipolSai auf die Kunden von Barbarhouse zugeschnitten ist, sind Sie verpflichtet, das Rückgriffsrecht der Gesellschaft gegenüber dem Verantwortlichen für den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks zu wahren.

Aus diesem Grund müssen Sie den Hotelier, den Beförderer oder jede andere verantwortliche Person unverzüglich schriftlich in Anspruch nehmen. Außerdem müssen Sie Fälle von Diebstahl, Überfall oder Raub unbedingt bei den Behörden des Ortes melden, an dem sich das Unglück ereignet hat.