• BarbarHouse
  • Erstattung von Reisekosten mit Protected Travel

Erstattung von Reisekosten mit Protected Travel

Was deckt die Police?

Die Garantie versichert die Rückerstattung des nicht genutzten Teils der Reisekosten für den Fall, dass der Versicherte, seine Familienangehörigen oder sein gleichzeitig angemeldeter Reisebegleiter gezwungen sind, die Reise aus einem der folgenden Gründe zu unterbrechen

  • a) "Medizinische Wiedereinreise des Versicherten" aus gesundheitlichen Gründen, veranlasst und organisiert durch die Organisationsstruktur von UnipolAssistance Servizi S.c.r.l;
  • b) "Krankenhausaufenthalt des Reisenden", der zu einer auch nur teilweisen Unterbrechung der Reise führt, aber in jedem Fall länger als 24 Stunden dauert;
  • c) "Vorzeitige Rückkehr des Versicherten" an seinen Wohnsitz aufgrund des Todes eines nicht an der Reise teilnehmenden Familienmitglieds, des eigenen oder eines mitreisenden Begleiters, der zur gleichen Zeit gemeldet wird
  • d) "Vorzeitige Rückreise von Familienangehörigen und eines Reisebegleiters" aufgrund des Todes des Versicherten.
  • Wie hoch ist die Erstattung?

    Die Erstattung entspricht den Kosten für die Tage, die bei der Beendigung der Reise fehlen, indem der Gesamtpreis des Reisepakets des Reiseveranstalters abzüglich der Anmelde-/Versicherungsgebühren durch die Tage der Reise geteilt wird: Der so erhaltene Betrag wird mit den nicht genutzten Tagen multipliziert.

    In jedem Fall darf die Erstattung 4.000,00 Euro pro Veranstaltung nicht übersteigen.

    Entschädigungsbestimmungen und -beschränkungen

    Die Wirksamkeit der Garantie unterliegt den folgenden Bestimmungen und Entschädigungsgrenzen, nämlich

  • Wenn der Versicherte gleichzeitig mit seinen Familienangehörigen und/oder anderen Personen an einer Reise teilnimmt, gilt die Garantie im Falle einer Unterbrechung nicht nur für den direkt am Ereignis beteiligten Versicherten und seine Familienangehörigen, sondern auch für nur eine der Reisebegleiter, sofern diese ebenfalls versichert sind.
  • Anträge auf Unterbrechung des Aufenthalts für die "Medizinische Wiedereinreise des Versicherten", die nicht von der Organisationsstruktur von UnipolAssistance Servizi S.c.r.l. organisiert werden, können nicht gedeckt werden.
  • Selbstbeteiligung/Selbstbehalt

    Die Erstattung erfolgt ohne Anwendung eines Selbstbehaltes.

    Verhalten im Schadensfall

    Für die medizinische Rückführung des Versicherten aus gesundheitlichen Gründen muss sich der Versicherte vorab mit der Organisationsstruktur von UnipolAssistance Servizi S.c.r.l. unter der Telefonnummer +39 0116523211 in Verbindung setzen und dabei die ihm vorliegende Kartennummer "Viaggi Protetto" mitteilen.

    UnipolAssistance Servizi S.c.r.l. veranlasst die medizinische Rückführung auf der Grundlage der von der "Viaggi Protetto"-Karte vorgesehenen Leistungen.

    Anschließend muss die versicherte Person

    - UnipolSai Assicurazioni S.p.A. schriftlich oder per Fax unter der Nummer +39.051.7096551 -- Via dell'Unione Europea 3/B, - 20097, San Donato Milanese (MI) unter Beifügung des Reisebelegs benachrichtigen

    oder

    - rufen Sie die gebührenfreie Nummer 800406858 an.

    von Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:30 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr.

    Für die anderen Garantien muss der Versicherte innerhalb von 15 Tagen ab dem Rückgabedatum den entsprechenden Bericht an folgende Adresse schicken UnipolSai Assicurazioni S.p.A. - Ufficio Sinistri Turismo - C.P. 78 - 20097 - San Donato Milanese (MI), mit folgenden Unterlagen

    Unterlagen:

    - Vorname, Nachname, Steuernummer

    vollständige Anschrift des Wohnsitzes;

    - ärztliches Attest;

    - Reisebescheinigung und andere Dokumente, die die Gründe für die Unterbrechung der Reise/des Verleihs/der Anmietung belegen;

    - IBAN-Code.

    Für weitere Kontakte mit der Gesellschaft rufen Sie bitte die Nummer 051.2817017 an.